ECE 70 und ECE 70-01

reflexite.com/refl/emea/de > Spezifikationen > ECE 70 und ECE 70-01

ECE70

Die Vereinten Nationen erließen die Vorschrift ECE Nr. 70 zur Regulierung der rückseitigen Markierung von LKWs, Anhängern und Sattelzügen. Diese Vorschrift definiert die speziellen Anforderungen, die die Märkte erfüllen müssen, um das E-Homologations-Kennzeichen tragen zu dürfen. Das E-Homologations-Kennzeichen wird von den Behörden an die Hersteller ausgegeben, wenn die hergestellten Markierungen die Vorschrift ECE Nr. 70 erfüllen.

ECE 70 01

Hier werden die Vorgaben strenger gefasst, um sicherzustellen, dass die rückseitige Markierung noch höhere Reflexionsanforderungen erfüllt. Anhang 01 legt dabei klar 2 Optionen fest: rückseitige Markierung mit retroreflektierendem und fluoreszierendem Bereich ("RF") oder rückseitige Markierung, die vollständig retroreflektierend ist ("RR").

Die dritte Generation, der sogenannte ECE 70 Anhang 01, ist bereits in den meisten Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verpflichtend. Diese neueste Generation hat die qualitativ hochwertigste Reflexion/Sichtbarkeit, die bislang mit retroreflektierenden Folientechnologien möglich ist. ECE 70 Anhang 01 gewährleistet eine noch größere Einheitlichkeit und Sicherheit in allen Ländern der Vereinten Nationen.